Planfeststellungsverfahren nach dem Niedersächsischen Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen
Planfeststellungsverfahren nach dem Niedersächsischen Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen (NESG) für den Neubau eines fixgeklemmten 4er Sesselliftes mit Berg- und Talstation sowie eines Snow Tubing-Liftes am Wurmberg in der Gemarkung Braunlage der Stadt Braunlage
1. Die in dem Planfeststellungsverfahren vorliegenden Einwendungen bzw. Stellungnahmen werden von der
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr -Anhörungsbehörde
am 15.05.2012, 10.00 Uhr
in der Stadt Braunlage, großer Ratssaal, Herzog-Johann-Albrecht-Str. 2, 38700 Braunlage
erörtert.
2. Mit der Durchführung des Erörterungstermins wird auch den Anforderungen des § 9 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung Rechnung getragen.
3. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine
schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird
darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass
verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der
Verhandlung beendet ist. Die fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren
Verfahren berücksichtigt, wenn die Einwenderin bzw. der Einwender nicht an dem Erörterungstermin
teilnimmt.
4. Durch Teilnahme am Erörterungstermin und durch Vertreterbestellung entstehende Kosten können
nicht erstattet werden.
5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend genannte Personen:
- Einwenderinnen und Einwender, d.h. Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift fristgerecht
Einwendungen erhoben haben,
- Betroffene
- Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren beteiligten Behörden und Vereine
- Vertreterinnen und Vertreter der Vorhabensträgerin,
- Gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Sachbeistände der Teilnahmeberechtigten
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Planfeststellungsbehörde
- Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichtsbehörde